Kinderschutz: Nachbesserung
Das neue Kinderschutzgesetz sei verbesserungswürdig, so die Familienministerin von Rheinland-Pfalz. Auch die Krankenkassen müssten ihren Beitrag leisten.
Das neue Kinderschutzgesetz soll Missbrauch vorbeugen
Die Regelung sieht vor, den Kinderschutz im Gesetz besser zu verankern. Es ist geplant 120 Millionen Euro für speziell ausgebildete Hebammen bereit zu stellen, die in Problemfamilien eingesetzt werden sollen. Außerdem wird über eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht nachgedacht, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht.
Kinderschutz: Gesetz noch verbesserungswürdig
Das neue Gesetz zum Kinderschutz ist auf vier Jahre begrenzt. Es soll zunächst als Modellprojekt laufen und vom Bund finanziert werden. Die rheinland-pfälzische Familienministerin findet allerdings Anstoß zur Kritik. Ihrer Meinung nach müssten die Krankenkassen ebenfalls Leistungen erbringen und ihren Anteil an der Prävention von Misshandlung leisten. Sie bezeichnet den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
Verhandlung zum Kinderschutzgesetz
Der Gesetzentwurf zum neuen Kinderschutz soll Ende der Woche erneut Thema im Bundestag sein, danach wird er an den Bundesrat weitergeleitet. Da die Bundesländer die Einbindung der Krankenkassen fordern, könnte der Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss enden. Bisher gibt es Widerstand durch das Bundesgesundheitsministerium. Das Bundesfamilienministerium appelliert allerdings an die Länder, das Gesetz nicht zu blockieren. Es sei nicht möglich, eine solche Veränderung zum Nulltarif durchzusetzen.














Tandoribauch 26.10.2011, 09:15 Uhr
Es sollte wirklich was unternommen werden
valeriena 25.10.2011, 16:55 Uhr
Das fände ich sinnvoll, dass die Ärzte bei Verdacht auf Missbrauch von der Schweigepflicht entbunden werden.
mamma_mia25 25.10.2011, 13:31 Uhr
bin ja gespannt, ob die krankenkassen da mitspielen. den ansatz mit den hebammen für problemfamilien finde ich echt gut