Einkünfte und Bezüge

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Kindergeld und Erbschaft

Wenn ein Elternteil verstorben ist und das Kind eine Beteiligung am Nachlass hat, führt das nicht zu einem Bezug von Kindergeld. Das wurde vom Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt.

17.11.2011 12:29h
Kindergeld nicht durch Erbschaft beeinflusst Erbschaft und Kindergeld

Bezug von Kindergeld

Für steuerliche Vergünstigungen bei den Eltern werden volljährige Kinder, die sich zum Beispiel in einer Berufsausbildung befinden, nur unter besonderen Umständen berücksichtigt. Wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, nicht mehr als 8004 Euro im Jahr aufweist, können die Kinder zur steuerlichen Vergünstigung bedacht werden. Unter Einkünfte können nicht die Unterhaltsleitungen der Eltern an ihre Kinder gezählt werden. Auch wenn der eine Elternteil dem Kind mehr Leistungen als die gesetzliche Unterhaltspflicht zukommen lässt, wird dadurch das Kindergeld, das dem anderen Elternteil zusteht, nicht beeinflusst. Allgemein sind für das Kindergeld nur Zuflüsse von außerhalb der Familie anzusetzen, sofern sie zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung geeignet oder bestimmt sind.

Zufluss von Vermögenswerten und Kindergeld

Wenn ein volljähriges Kind einen Zufluss von Vermögenswerten dadurch hat, dass es einen Elternteil beerbt, ist dies für Zwecke der Gewährung von Steuerfreibeträgen und des Kindergeldes ebenso außer Betracht zu lassen, wie Schenkungen seitens der Eltern zu deren Lebzeiten. Die Richter erklären dieses Urteil damit, dass damit rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten für das Kind vermieden werden sollen, die auftreten können, wenn der Nachlass keine oder nur geringe liquide Mittel enthält, die das Kind für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einsetzen könnte. Ab 2012 spielt die Einkommensgrenze durch das gerade in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz 2011 keine Rolle mehr. Dann ist das Einkommen für das Kindergeld auch kein Problem mehr und Eltern erhalten unabhängig von den Einkünften Kindergeld für ihre Kinder, wenn diese über 18 Jahre alt und in Berufsausbildung sind.

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3 Kommentare zu: Kindergeld und Erbschaft

MilkaMama85 18.11.2011, 09:31 Uhr

Oh mann, früher war das auch alles mal einfacher mit dem Kindergeld!

juli_mom 17.11.2011, 13:04 Uhr

Hih, wollt ich auch grad schreiben, ich warte einfach, bis die Neuerung beim Kindergeld kommt und versuch es dann nochmal ;-)

MomFatale 17.11.2011, 12:41 Uhr

Da blicke ich auf die Schnelle gar nicht durch, diese ganzen Regelungen im Kindergeld und Co sind echt kompliziert!

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