Steuergesetz

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Kindergeld: Vereinfachung

Beim Kindergeld kann es zu finanziellen Einbußen kommen. Gründe hierfür können ein Praktikum oder andere zusätzliche Einkünfte sein.

12.11.2011 11:05h
Kindergeld weg bei Praktikum Die Kindergeld-Beantragung soll einfacher werden

Vereinfachung des Kindergeld-Bezugs

Im Jahr 2012 sollen sich die Bestimmungen ändern, damit es den Familien leichter gemacht wird, Kindergeld zu beziehen. Die Familien sollen dadurch steuerlich entlastet werden. Wird die Anspruchsvoraussetzung erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf das Kindergeld. Problematisch wird es jedoch, wenn das Kind weitere Einkünfte, wie beispielsweise eine Praktikumsvergütung, bezieht.

Bisherige Kindergeld-Regelung

Bis zum 18. Lebensjahr bekommen Eltern 184 Euro für das erste und zweite Kind. Der Betrag erhöht sich beim dritten Kind auf 190 und beim vierten Kind auf 215 Euro im Monat. Je nach Einkommen der Familie gibt es einen Zuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind. Für die Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse zuständig. Auch Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die arbeitsuchend gemeldet sind, können Kindergeld bekommen. Dies ist auch der Fall bei einer geringfügigen Beschäftigung für höchstens 400 Euro monatlich. Für die Zeit nach dem 21. Lebensjahr gibt es mehrere Ausnahmeregelungen, wenn sich das Kind beispielsweise in einer Ausbildung oder Übergangszeit befindet.

Neuerungen beim Kindergeld

Ab dem 01. Januar 2012 soll es eine Neuerung im Steuergesetz geben. Die Einkommensüberprüfung bei Kindern vom 18. bis zum 25. Lebensjahr soll ganz wegfallen. Durch die Vereinfachung soll den Eltern Mehraufwand erspart bleiben. Außerdem bekommen die Eltern auch dann weiterhin Kindergeld, wenn das Kind während der ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium etwas hinzuverdient. Die Höhe soll dann keine Rolle mehr spielen.

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1 Kommentar zu: Kindergeld: Vereinfachung

Rinirini 14.11.2011, 18:21 Uhr

das mit der Kidnergeldvereinfachung ist echt top. So sollte es sein.

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