Gebete von Schule untersagt
Was hat Vorrang: Religionsfreiheit oder Schulfrieden? Genau zu dieser Frage wird am Mittwoch eine wegweisende Entscheidung des Bundeverwaltungsgerichts in Leipzig erwartet.
Gebete: Streit um muslimisches Mittagsgebet in Schule
Ein Berliner Gymnasium untersagte acht muslimischen Schülern, ihr Mittagsgebet auf dem Schulflur abzuhalten. In jeder Mittagspause sprachen die Schüler ihre Gebete gen Mekka – bis die Schulleitung den Schulfrieden gefährdet sah und die Gebete untersagt. Einer der Schüler klagte, der Fall befindet sich nun in dritter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Schüler bereits Recht, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte die Klage hingegen ab.
Wegweisendes Urteil zum Thema Gebete an Schulen erwartet
Das Urteil des Bundeverwaltungsgerichtes Leipzig zum Thema muslimische Gebete an Schulen ist von grundsätzlicher Bedeutung. Denn zahlreiche Muslime beten in Deutschland in der Schule oder am Arbeitsplatz. Stören Gebete tatsächlich den Schulfrieden, oder ist Religionsfreiheit an erster Stelle zu sehen? Eine Entscheidung wird für Mittwoch, den 28. September erwartet. Weist das Gericht die Klage des Schülers ab, könnte er noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.














Ohlalu 10.11.2011, 14:41 Uhr
Schwierige Frage. Wann ist etwas zu weit und wann schränkt man jemanden ein. ich bin mir auch nicht sicher, ob Gebete in die Schule gehören.
muttertierchen 27.09.2011, 14:44 Uhr
Ich verstehe nicht, was das Problem ist, wenn Kinder ihre Gebete sprechen. Wenn es auf dem Flur stört, soll die Schule doch einfach einen Raum dafür einrichten.