Elterngeld auch für Inhaftierte
Auch wenn eine Mutter inhaftiert ist, steht ihr Elterngeld zu. Dies entschied nun das Sozialgericht in Berlin, nachdem eine Mutter geklagt hatte.
Auch in Haft kann eine Mutter Anspruch auf Elterngeld haben
Wie die Sozialrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilten, widerspricht die Richtlinie des Bundesfamilienministeriums dem Gesetz, indem es Müttern in Haft keinen Anspruch auf Elterngeld zuspreche. Eine Mutter hatte dagegen geklagt.
Elterngeld nur bei gemeinsamen Haushalt
Müttern stehe demnach Elterngeld zu, wenn sie zusammen mit ihrem Kind in der Haftanstalt leben und dort für dieses sorgen würden. Im konkreten Fall hatte eine Mutter zusammen mit ihrem Kind in der zweiräumigen Mutter-Kind-Zelle mit Kinderzimmer gelebt, in der sie sich allein um die Pflege des Kindes kümmerte. Elterngeld wurde ihr für die Zeit ihrer Inhaftierung verwehrt.















Tigermaedchen 17.09.2012, 18:11 Uhr
Das arme Kind.. Ich würde nicht im Gefängnis aufwachsen wollen.. Würde mich mal interessieren, wofür sie drin ist.
tiffy85 22.02.2012, 09:37 Uhr
ich sehe das anders man sitzt nicht ohne grund und man hätte sich sowas vorher überlegen soll schon schlimm genug das ein kind hinter gittern aufwächst. Andere kämpfen auch und bekommen nichts kein Mitleid aber wenn sie es bekommt bitte ist mir egal aber trotzdem einverstanden bin ich mit sowas nicht, egal wer hier noch dafür ist, es ist einfach meine Meinung
TinaMalina 21.02.2012, 11:29 Uhr
Finde ich auch. Warum sollte es ihr abgesprochen werden, nur weil sie im Gefängnis sitzt. Sie kümmert sich doch trotzdem um ihr Kind.
BriannaBabe 21.02.2012, 10:51 Uhr
Warum sollten die das auch nicht bekommen ? Wenn sie doch für ihr eigenes Kind sorgen ?